FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
Nur Teilweise und nur im Nachhinein.
Wenn Sie die bezahlte Honorarnote mit der Verordnung gemeinsam einreichen, übernimmt Ihre Krankenkasse meistens ca. die Hälfte der Kosten.
Alle österreichischen Krankenkassen haben eigene Rückerstattungstarife für Physiotherapie, Heilmassagen und Hausbesuche. Die Höhe des Betrags der rückerstattet wird hängt von der Aufschlüsselung auf der Verordnung ab und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Sie finden Links dazu in den nächsten Abschnitten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse per email.
Auch die Rückerstattung durch deutsche Krankenkassen ist in vielen möglich. Auch hier wenden Sie sich bitte direkt an ihre Krankenkasse für genaue Auskünfte.
Bei Zusatzversicherungen kann die Rückerstattung des gesamten Betrags möglich sein.
Zur Rückerstattung benötigt es bei fast allen Krankenkassen zuvor eine chefärztliche Bewilligung! (Informationen dazu siehe unter FAQ "Verordnung")
Die Rückerstattungsbeträge sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich und werden regelmäßig neu angepasst. Verbindliche Informationen bitte unbedingt bei der Krankenkassa direkt erfragen! Die Auflistungen der Rückerstattungs-Tarife für die häufigsten Kassen finden Sie hier: ÖGK Tarifinformation Physiotherapie KFA Tarifinformation Physiotherapie BVAEB Tarifinformation Physiotherapie PDF Download SVS tatsächliche Rückerstattung unter Berücksichtigung von 20% / 10% / 5% Selbstbehalt: Physiotherapie 30min. € 26,00 / 29,25 / 30,88 Physiotherapie 45min. € 39,00 / 43,88 / 46,31 Physiotherapie 60min. € 52,00 / 58,5 / 61,75 Heilmassage 15min. € 7,06 / 7,94 / 8,38 Hausbesuch € 23,02 / 25,89 / 27,33 Stand 21.01.2025 - unverbindliche Information
Sie müssen Ihre Verordnung gemeinesam mit der/ den bezahlten Honorarnoten bei ihrer Krankenkasse einreichen. Wenn Sie das innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahren) ab dem ersten Termin tun, bekommen Sie Ihre Rückerstattung nach einer Bearbeitungszeit auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.* Die Einreichung ist zB. bei folgenden Kassen online möglich: ÖGK wieder bewilligungspflichtig ab 30.Juni 2025! Kostenrückerstattung KFA bewilligungspflichtig! Kostenrückerstattung BVAEB bewilligungspflichtig! Kostenrückerstattung SVS bewilligungspflichtig! via app svsGO *gültig für alle angeführten Kassen
Damit die Rückerstattung erfolgen kann muss die Verordnung erst bewilligt werden. Das sollte, muss aber nicht zwingend vor Behandlungsbeginn passieren. Bei den meisten Kassen ist das online möglich.
ÖGK Bewilligungspflicht ausgesetzt bis 30.Juni 2025 - Informationen für ÖGK-Versicherte
KFA Für Ihre Einreichungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
via meine SV per email an kundendienst@kfawien.at
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten dem Anliegen beizulegen.
BVAEB via MeineBVAEB Informationen für BVAEB-Versicherte
SVS
via svsGO Informationen für SVS-Versicherte
In diesem Zeitraum muss der Ersttermin erfolgen: ÖGK - 30 Tage ab Ausstellung (bewilligungsfrei bis 30.6.2025) KVA - 3 Monate ab Bewilligungsdatum BVAEB - 1 Monat ab Bewilligungsdatum SVS - 1 Monat ab Bewilligungsdatum
Sie brauchen spätestens zu Behandlungsbeginn (1.Termin) eine ärztliche Verordnung.
Für präventive Behandlungen (ohne vorliegende Beschwerden) ist keine Verordnung notwendig. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall aber meistens keine Kosten
Die Verordnung kann von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder im Krankenhaus ausgestellt werden.
Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik oder Heilgymnastik Auch eine Kombination mit Heilmassage ist möglich. Empfohlen werden 45 oder 60 Minuten.
Die Kosten einer Einheit werden nach der Dauer berechnet die verordnet wurde. Eine Auflistung der Preise finden Sie auf der Website im Menüpunkt "Angebot und Preise".
Nach der Behandlung schicke ich Ihnen eine Honorarnote per email und Sie bezahlen per Banküberweisung.
Abgerechnet wird bei Einzelbehandlungen nach jeder Behandlung, bei längeren Behandlungsserien nach je 5 Einheiten beziehungsweise nach einer Behandlungspause von mehr als 3 Wochen.